Das BFSG stellt viele Website-Betreiber vor neue Herausforderungen: Barrierefreiheit ist jetzt Pflicht und keine Option. Doch was genau bedeutet das für Ihre Website? Sind Sie als Website-Betreiber betroffen?

Hier erfahren Sie, was das BFSG fordert, wie barrierefreie Websites aussehen und welche Schritte Sie unternehmen können, um gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden und Ihre Reichweite zu verbessern.

 

Rechtliche Rahmenbedingungen: Wen betrifft das BFSG?

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz ist Teil der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit, die eine gleichberechtigte Nutzung digitaler Angebote für Menschen mit Behinderungen gewährleistet. Dies bedeutet, dass bestimmte Unternehmen und Organisationen, insbesondere im öffentlichen Sektor sowie große Unternehmen und Anbieter von Dienstleistungen, ihre Websites und Apps barrierefrei gestalten müssen.

Bisher verpflichtet ihre Websites barrierefrei zu gestalten:

  • Öffentliche Verwaltungen
  • Bildungseinrichtungen:
  • Öffentliche Dienstleister
  • Finanzdienstleister
  • Telekommunikationsanbieter
  • Gesundheitsdienstleister

Mit Inkrafttreten des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) im Juni 2025 erweitert sich die Pflicht auf die folgenden Branchen:

  • E-Commerce-Plattformen
  • Versicherungen
  • Transportdienstleister
  • Hotels, Reisebüros und andere Unternehmen im Tourismussektor

Doch nicht nur gesetzlich verpflichtete Unternehmen profitieren von barrierefreien Websites. Auch kleinere Firmen und Selbstständige können sich durch barrierefreie Gestaltung ihre Zielgruppen erweitern und einen wichtigen Beitrag zu einer inklusiven Gesellschaft leisten.

Strafen und rechtliche Konsequenzen bei Nichteinhaltung des BFSG

Verstöße gegen das BFSG können mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden, die abhängig von der Unternehmensgröße und der Schwere des Verstoßes gestaffelt sind. Die Höhe der Strafen kann bis zu 100.000 Euro betragen (Paragraf 37 BFSG), besonders wenn ein Unternehmen wiederholt gegen die Vorschriften verstößt oder Maßnahmen zur Behebung der Barrierefreiheitsmängel ignoriert. Neben Bußgeldern können Behörden Anordnungen zur Beseitigung der Mängel erteilen und damit gezielt Schritte einfordern, um die Website barrierefrei zu gestalten.

Für Unternehmen bedeutet dies nicht nur ein finanzielles Risiko, sondern auch potenziellen Imageverlust und Vertrauensschaden, wenn ihre digitale Präsenz als unzugänglich und gesetzeswidrig wahrgenommen wird.

BITV und WCAG – Die Grundlagen der Barrierefreiheit

Die Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) setzt in Deutschland die internationalen Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) um, die Standards für barrierefreie Websites definieren. BITV fordert für öffentliche Stellen die Einhaltung des WCAG-Levels AA – ein Standard, der auch privaten Unternehmen als Orientierung für barrierefreie und gesetzeskonforme Websites dient.

Welche Ausnahmen gibt es?

  •  Rein geschäftliche (B2B) Angebote, sofern klar gekennzeichnet ist, dass es sich um einen B2B-Shop handelt
  • "Kleinstunternehmen" nach  §2 des BFSG: Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und einem maximalen Jahresumsatz von 2 Millionen Euro

Was sind barrierefreie Websites?

Barrierefreie Websites sind so gestaltet, dass alle Nutzer – unabhängig von Einschränkungen oder Behinderungen – auf Inhalte zugreifen und diese nutzen können. Dies umfasst Aspekte wie:

  • Alternative Texte für Bilder und visuelle Inhalte, um sehbehinderte Personen zu unterstützen.
  • Strukturierte Überschriften und Navigationselemente, um Screenreader-kompatibel zu sein.
  • Farbanpassungen und Kontraste, die Menschen mit Sehbehinderungen helfen.
  • Interaktionsmöglichkeiten (wie Formulare), die für alle nutzbar sind.
  • Tastaturbedienbarkeit
  • Überschriften folgen einer inhaltlich sinnvollen Struktur

Technische Standards einzuhlaten ist dabei ein wichtiger Anfang, aber um sicherzustellen, dass eine Website auch in Zukunft barrierefrei bleibt, müssen weitere redaktionelle Herausforderungen gemeistert werden.

Doch auch redaktionelle Aspekte sind entscheidend: Wenn neue Inhalte hinzugefügt werden, wie z. B. Bildmaterial ohne Beschreibung oder Videos ohne Untertitel, entstehen neue Barrieren. Ohne fortlaufende Awareness und Verantwortungsbewusstsein für barrierefreie Inhalte im gesamten Team, riskieren Website-Betreiber, dass mühsam erarbeitete Barrierefreiheitsmaßnahmen langfristig wirkungslos bleiben.

Die Einhaltung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) auf dem Level AA ist die aktuelle Richtlinie, die viele Gesetze fordern und den auch das BFSG als Grundlage heranzieht.

Wie wird die Barrierefreiheit Ihrer Website geprüft? Alles über den BITV-Test

Der BITV-Test umfasst ein detailliertes Prüfverfahren in insgesamt 60 Schritten, bei dem Expert die Barrierefreiheit einer Website nach anerkannten Standards bewerten. Der Ablauf des Tests beginnt mit einer strukturierten Analyse von Aspekten wie Navigation, Alt-Texten, Kontrasten, Formularbedienbarkeit und der Verständlichkeit der Inhalte. Durchgeführt wird der BITV-Test von unabhängigen Prüforganisationen oder spezialisierten Agenturen, die nach Abschluss des Tests ein umfassendes Prüfprotokoll und – bei erfolgreicher Erfüllung der Vorgaben – ein Zertifikat ausstellen können.

Mehr zum BITV Test

Das Zertifikat dient als offizieller Nachweis für die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen und bestätigt, dass die Website für Nutzer mit verschiedenen Einschränkungen zugänglich ist. Während der Test für öffentliche Stellen gesetzlich verpflichtend ist, können private Unternehmen ihn ebenfalls freiwillig durchführen, um ihre Websites auf Barrierefreiheit hin zu optimieren und ihr Engagement für Inklusion zu signalisieren


Was müssen Website-Betreiber jetzt tun?

Falls Ihre Website zur Barrierefreiheit verpflichtet ist – oder Sie diese freiwillig barrierefrei gestalten möchten – gibt es konkrete Schritte, die Sie unternehmen können:

  • Verpflichtung prüfen:
    Stellen Sie zuerst fest, ob Ihre Website gemäß dem BFSG zur Barrierefreiheit verpflichtet ist. Wenn Sie unsicher sind, ziehen Sie rechtliche Beratung in Erwägung.
    Ein einfaches Prüftool, ob sie unter das BFSG fallen, finden Sie hier: https://bfsg-gesetz.de/check/

  • Analyse der Barrierefreiheit durchführen:
    Verwenden Sie Test-Tools wie WAVE oder Google Lighthouse, um bestehende Barrieren auf Ihrer Website zu identifizieren. Diese Tools helfen dabei, Schwachstellen wie fehlende Alternativtexte oder ungünstige Farbkontraste aufzudecken.

  • Technische und strukturelle Anpassungen vornehmen:
    Gehen Sie gezielt auf die identifizierten Barrieren ein. Grundlegende Optimierungen können teils bereits ohne große technische Eingriffe vorgenommen werden. Sprechen Sie mit Ihrem Dienstleister, in wie weit eine Überarbeitung im Bestand möglich und wirtschaftlich sinnvoll ist, oder ob ein Relaunch angestrebt werden sollte. Kleinere Anpassungen an der Seite, die bereits große Auswirkungen haben, können beispielsweise sein:

    • Alternativtexte für Bilder einzufügen
    • Kontraste anzupassen, um die Lesbarkeit zu erhöhen
    • Die Navigation zu strukturieren, sodass Screenreader sie problemlos erfassen können.
  • Redaktionelle Inhalte barrierefrei gestalten:
    Achten Sie darauf, dass zukünftige Inhalte ebenfalls barrierefrei sind. Schulen Sie Redakteur:innen in Ihrem Unternehmen, die regelmäßig Inhalte auf Ihrer Website veröffentlichen.

  • Regelmäßige Prüfungen und Updates einplanen:
    Barrierefreiheit ist ein kontinuierlicher Prozess. Planen Sie regelmäßige Überprüfungen und Updates ein, um sicherzustellen, dass Ihre Website langfristig barrierefrei und gesetzeskonform bleibt.


Selbstprüfung und Werkzeuge zur Verbesserung

Die gute Nachricht: Es gibt verschiedene Tools und Ressourcen, die Website-Betreibern helfen, einen ersten Eindruck zu bekommen, wie gut die eigene Seite schon optimiert ist.

Die Grenzen automatisierte Prüftools

Allerdings: Automatisierte Prüftools sind hilfreich, ersetzen aber keinen manuellen Audit. Einige Prüfschritte benötigen den Kontext der gesamten Seite, da sie nicht rein technisch bewertet werden können. Ein Beispiel hierfür sind Alt-Texte für Bilder:

  • Verlinkte Grafiken: Der Alt-Text sollte das Linkziel beschreiben.
  • Informative Grafiken: Der Alt-Text sollte eine kurze, präzise Beschreibung des Bildinhalts liefern.
  • Schmuckgrafiken: Der Alt-Text sollte leer bleiben, um unnötige Informationen zu vermeiden.

Automatisierte Tools können zwar erkennen, ob ein Alt-Text vorhanden ist, jedoch nicht, ob er sinnvoll und kontextgerecht verwendet wird. Hier ist der menschliche Blick gefragt, um zwischen dekorativen und informativen Elementen zu unterscheiden und eine vollständige Barrierefreiheit zu gewährleisten.


Overlays im Einsatz – Sind sie die Lösung für Barrierefreiheit?

Der Einsatz von Overlays – Softwarelösungen, die als zusätzliche Ebene auf Websites installiert werden – verspricht, die Barrierefreiheit einer Website schnell und einfach zu verbessern. Tools wie EyeAble bieten Nutzern beispielsweise Anpassungen in Kontrasten, Schriftgrößen oder Navigation. Diese Funktionen können den Zugang zu Inhalten erleichtern, doch Overlays allein machen eine Website in der Regel nicht vollständig barrierefrei.

Da Barrierefreiheit auf strukturellen und inhaltlichen Anpassungen basiert, bleiben einige Barrieren unüberwindbar, wenn ausschließlich auf Overlays gesetzt wird. So kann ein Overlay etwa keine sinnvollen Alt-Texte für Bilder generieren oder komplexe Navigationsstrukturen für Screenreader optimieren. Overlays bieten also eine Ergänzung, sind jedoch kein Ersatz für die umfassende Umsetzung der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die eine tiefgehende Anpassung von Design und Struktur erfordert.


Barrierefreiheit schafft Reichweite, Sicherheit und stärkt Ihre Marke.

Die Umsetzung einer barrierefreien Website bringt nicht nur rechtliche Sicherheit, sondern öffnet auch Türen zu einer größeren Zielgruppe und signalisiert gesellschaftliche Verantwortung. Setzen Sie auf Inklusion und lassen Sie sich von djumla in Ihrem Vorhaben unterstützen.

Unsicher, ob Ihre Website den BFSG-Anforderungen entspricht? Wir beraten Sie unverbindlich!

Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre Website den Anforderungen des BFSG entspricht oder welche Schritte jetzt sinnvoll sind? Dann nutzen Sie unser unverbindliches Erstgespräch! Im Austausch mit unseren Expert besprechen wir Ihre Website, identifizieren mögliche Barrieren und planen konkrete Maßnahmen, um Ihre Seite barrierefrei zu gestalten. Unser Ziel ist es, Ihnen eine klare Strategie an die Hand zu geben, die nicht nur den gesetzlichen Anforderungen gerecht wird, sondern auch die Usability für alle Nutzergruppen optimiert.

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