Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand 18.01.18
§1. Geltungsbereich
- Die nachfolgenden AGB gelten für alle Leistungen der djumla GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer David Jardin, Alte Wallgasse 6, 50672 Köln - nachfolgend DJUMLA genannt.
- Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen erkennt DJUMLA nicht an und widerspricht ihnen hiermit ausdrücklich.
- DJUMLA ist jederzeit berechtigt, die allgemeinen Geschäftsbedingungen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Bereits eingegangene Aufträge werden nach den zum Zeitpunkt der Auftragserteilung gültigen AGB bearbeitet.
§2. Vertragsschluss
- Der Vertrag kommt durch mit der Annahme des von DJUMLA gemachten verbindlichen Angebotes durch den Auftraggeber zustande.
- Mit Zustandekommen des Vertrags erklärt sich der Auftraggeber mit den geltenden AGB einverstanden.
- Die Annahme kann per E-Mail, durch Übersendung des unterzeichneten Angebotes erfolgen oder durch die sofortige Überweisung des im Angebot ausgewiesenen Rechnungsbetrages auf das Konto von DJUMLA durch den Auftraggeber.
§3. Leistungsbeschreibung und Leistungsumfang
- DJUMLA bietet dem Auftraggeber umfangreiche Dienstleistungen in den Bereichen der neuen Medien, insbesondere zählen hierzu Web- und Applikationsentwicklung, grafische Gestaltung, Hosting, Beratung und Schulungen.
- Die Aufgabenstellung, die Vorgehensweise und die Art der zu liefernden Arbeitsunterlagen werden in den schriftlichen Vereinbarungen zwischen Auftraggeber und DJUMLA geregelt. Änderungen, Ergänzungen und Erweiterungen der Aufgabenstellung, der Vorgehensweise und die Art der Arbeitsunterlagen bedürfen einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
- DJUMLA ist berechtigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Dritter zu bedienen.
- Die durch den Auftraggeber bereitgestellten Daten werden auf einem dafür bestimmten Informationsserver gespeichert und im Internet zum Abruf bereitgestellt. Die bereitzustellenden Daten müssen vom Auftraggeber in einer von DJUMLA bearbeitbaren Form angeliefert werden. Die Server stehen dem Kunden grundsätzlich 24 Stunden, 7 Tage in der Woche zur Verfügung - sofern nicht in Folge von höherer Gewalt oder technischer Notwendigkeit (Wartung, Reparatur) das System abgeschaltet werden muss. Zugriffe auf die Internetpräsenz des Auftraggebers werden, soweit dies möglich und zulässig ist, protokolliert.
- Soweit DJUMLA Lieferungen und Leistungen an den Auftraggeber erbringt, ist der dieser verpflichtet, diese unverzüglich auf Fehler und Vollständigkeit zu prüfen und gegebenenfalls unverzüglich eine Mängelrüge auszusprechen. Mit der Anlieferung bei dem Auftraggeber geht die Gefahr des zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
- Sofern DJUMLA im Namen des Auftraggebers bei der Denic oder einer anderen Organisation Domainnamen beantragt oder pflegt, ist DJUMLA nur als Vermittlerin tätig. Durch Verträge mit diesen und anderen Organisationen wird ausschließlich der Auftraggeber berechtigt und verpflichtet. DJUMLA übernimmt im Sinne des Auftraggebers die Verwaltung der Domainnamen und ist frei in der Wahl der Vermittler zur Denic oder ähnlichen Organisationen.
- DJUMLA übernimmt keine Gewähr dafür, dass die im Auftrag beantragten Domainnamen frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Der Auftraggeber stellt hiermit die DJUMLA frei von Ersatzansprüchen Dritter.
- Im Fall der Hardwarelieferung durch DJUMLA an den Auftraggeber ist die DJUMLA nicht verpflichtet, diese an der Lieferadresse aufzustellen, zu testen oder in Betrieb zu setzen.
- Liefert DJUMLA Software, ist diese nicht verpflichtet, die Software bei dem Kunden zu installieren. DJUMLA haftet nicht für Fehler in der Software, die durch den Softwareproduzenten verursacht wurden.
- Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
- Der Auftraggeber erhält von DJUMLA grundsätzlich alle Urheberrechte an dem von Ihm beauftragten Werk, in Deutschland als auch international nach Zahlungseingang des vollständigen Rechnungsbetrages bei DJUMLA. Dies gilt nicht für den Fall, dass es eindeutig in den Vertragsunterlagen anders niedergeschrieben ist.
§4. Laufzeit und Kündigung
- Die Mindestvertragsdauer für die Webspace-Vermietung beträgt 12 Monate. Wird das Vertragsverhältnis nicht 1 Monat vor Ablauf schriftlich per Einschreiben gekündigt, verlängert es sich jeweils um einen weiteren Monat.
- Die Mindestvertragsdauer für eine Website-Wartungsvereinbarung beträgt 12 Monate. Wird das Vertragsverhältnis nicht 1 Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt, verlängert es sich jeweils um ein weiteres Jahr.
- Andere Verträge enden mit Auftragserfüllung. Abweichungen müssen eindeutig im Auftrag, Werk- oder Dienstleistungsvertrag geregelt werden.
§5. Fälligkeit der Vergütung
- Die Vergütung ist bei Ablieferung fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.
- Bei Zahlungsverzug kann DJUMLA Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank verlangen.
- Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von DJUMLA hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten - und zwar ein Drittel der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, ein weiteres Drittel nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten.
- Lässt eine Änderung im Umfeld des Auftraggebers eine erschwerte Durchsetzbarkeit von Ansprüchen erwarten, so kann DJUMLA die Vorauszahlung des vereinbarten Entgelts verlangen.
- Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
§6. Haftung
- Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldung bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind sowohl gegenüber DJUMLA wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
- DJUMLA haftet nicht für die über ihre Dienste übermittelten Informationen und zwar weder für deren Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität, noch dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtswidrig handelt, indem er die Informationen übermittelt.
- Ist ein schadenverursachendes Ereignis auf Übertragungswegen des Netzbetreibers eingetreten, gelten die im Verhältnis vom Netzbetreiber und DJUMLA anwendbaren Bestimmungen für die Haftung der DJUMLA gegenüber ihrem Auftraggeber entsprechend.
- Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Entwürfe haftet DJUMLA nicht.
§7. Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsverzögerung, Rückvergütungsrecht
- Gegenansprüche der DJUMLA kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aus dem konkreten Vertragsverhältnis mit DJUMLA aufrechnen.
- Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die DJUMLA die Leistungen wesentlich erschweren oder unmöglich machen - hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Störung bzw. Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways, auch wenn sie bei Lieferanten oder Unterlieferanten sowie Unterauftragnehmer eintreten - hat DJUMLA auch bei verbindlich vereinbarten Fristen nicht zu vertreten. Sie berechtigt DJUMLA, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, zu verschieben.
- Bei einem Ausfall von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs der DJUMLA liegenden Störung erfolgt keine Rückvergütung von Entgelten. Die Ausfallzeiten nur dann erstattet, wenn DJUMLA oder einer ihrer Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen den Fehler verschuldet oder zumindest fahrlässig verursacht hat und sich der Ausfallzeitraum über mehr als einen Werktag erstreckt.
§8. Pflichten des Auftraggebers
- Der Auftraggeber hat wesentliche Änderungen in seinem Umfeld (Firma, Anschrift, Rechtsform, USt- lD etc.) unverzüglich DJUMLA mitzuteilen.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, die im Rahmen des Auftrages von DJUMLA überlassenen Informationen und Unterlagen nur für seine eigenen Zwecke zu verwenden.
- Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die von DJUMLA gefertigten Organisationspläne, Entwürfe, Grafiken, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Kostenberechnungen und Recherchen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.
- Die Weitergabe auftragsbezogener Mitteilungen der DJUMLA (Berichte, Stellungnahmen etc.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung von DJUMLA, soweit nicht bereits aus dem Vertragsinhalt die Einwilligung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten hervorgeht.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, den von ihm gemieteten Speicherplatz weder entgeltlich noch unentgeltlich ganz oder teilweise Dritten zu überlassen, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Der Auftraggeber verpflichtet sich, DJUMLA von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus dem Inhalt, der Art oder Gestaltung der von ihm zur Verarbeitung übergebenen Daten und Informationen ergeben, vgl. § 6 Nr. 2. Dies gilt auch für Buß- oder Ordnungsgeldansprüche des Staates aufgrund von Verstößen gegen das Markengesetz, das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und vergleichbare Bestimmungen.
- Der Auftraggeber hat kein Recht auf Veröffentlichung von Abbildung und/oder Texten und/oder Daten mit pornographischen und/oder rassistischen und/oder politischen extremen Inhalten im Internet.
- DJUMLA ist nicht verpflichtet, die vom Auftraggeber übergebenen Daten und Informationen auf ihre Unbedenklichkeit zu prüfen. Sie behält sich jedoch vor, die Veröffentlichung von Daten, Abbildungen und Informationen wegen ihres Inhalts, der Herkunft oder technischen Formen, nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen der DJUMLA abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstoßen könnte oder deren Veröffentlichung für DJUMLA unzumutbar ist. Der Auftraggeber hat in solchen Fällen keinen Anspruch auf die Veröffentlichung und/oder Verbreitung und auf die Erstattung eines ihm daraus möglicherweise entstehenden Schadens.
- Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Dienste von DJUMLA sachgerecht zu nutzen. Er hat das Veröffentlichen von E-Mails ohne nachgewiesenes Einverständnis des Empfängers zu unterlassen. Ferner hat er dafür zu sorgen, dass die Netzinfrastruktur oder Teile davon nicht durch übermäßige Inanspruchnahme überlastet werden. Für hierdurch evtl. anfallende Kosten haftet der Auftraggeber.
- Der Auftraggeber muss anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung tragen, insbesondere Passwörter geheim halten, beziehungsweise unverzüglich ändern oder Änderungen veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nicht berechtigte Dritte Kenntnis davon erlangt haben könnten.
- Dem Auftraggeber wird bei Eigenpflege des Webspaces dringend geraten, für die Daten, die auf dem Webserver abgelegt werden, immer aktuelle, externe Sicherheitskopien vorzuhalten.
§9. Gewährleistung Verstoß
- Mängelrügen haben unverzüglich schriftlich zu erfolgen und sind von dem Auftraggeber stets aussagekräftig zu dokumentieren, insbesondere unter Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen.
- Der Auftraggeber hat DJUMLA bei einer möglichen Mängelbeseitigung nach allen Kräften zu unterstützen, und vor einer Fehlerbeseitigung Programme, Daten und Datenträger vollständig zu sichern. DJUMLA haftet daher nicht für Daten- und Programmverluste.
- Kann der Mangel nach zwei Versuchen und nach Setzung einer Nachfrist von vier Wochen nicht behoben werden, ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag schriftlich mit sofortiger Wirkung zu kündigen; darüber hinausgehende Schadenersatzansprüche erwachsen dem Auftraggeber nicht.
- Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind grundsätzlich solche Fehler und Mängel, die durch äußere Einflüsse (einschließlich unbefugter Zugriffe über das Internet), Bedienungsfehler, Komponenten bzw. Produkte Dritter, Computerviren – welcher Art auch immer – oder nicht von DJUMLA durchgeführte Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Manipulationen entstehen.
- Dem Auftraggeber ist bewusst, dass die meisten Suchmaschinenanbieter nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Webseiten aus ihrem Suchangebot zu löschen. Für eine solche Vorgehensweise kann DJUMLA keine Haftung übernehmen.
- Der Auftraggeber versichert, dass er nur seine Internetadresse(n) registrieren bzw. optimieren lässt oder im Auftrag von Dritten handelt und in deren Einverständnis. Sollten dennoch Schäden an Webseiten Dritter entstehen, kann immer nur der Auftraggeber verantwortlich gemacht werden.
- DJUMLA kann grundsätzlich für keinerlei Regresszahlungen und Schäden verantwortlich gemacht werden.
§10. Urheberrecht und Nutzungsrechte
- Jeder DJUMLA erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an seinen Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen der §2 und 31UrhG in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB.
- Die Entwürfe und Werkzeichnungen von DJUMLA gelten als persönliche geistige Schöpfung nach dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
- Die Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung - auch von Teilen oder Details - ist unzulässig.
- Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung von DJUMLA und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
- Mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht, die Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten, bzw. zu nutzen. Dabei räumt ihm DJUMLA in der Regel zugleich das ausschließliche Nutzungsrecht gemäß § 31 Abs. 3 UrhG ein.
- Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben weder einen Einfluss auf die Höhe der Vergütung noch begründen sie ein Miturheberrecht - es sei denn, dass dies ausdrücklich vereinbart worden ist.
§11. Aufbewahrung, Geheimhaltung und Datenschutz
- DJUMLA bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung des Auftrages übergebenen und angefertigten Unterlagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel 5 Jahre lang auf.
- Falls nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde, gelten die DJUMLA unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich. Der Auftraggeber wird hiermit unterrichtet, dass DJUMLA seine Anschrift und sonstigen relevanten Daten in maschinenlesbarer Form speichert und ausschließlich zum Zweck der Vertragserfüllung maschinell verarbeitet.
- Soweit sich DJUMLA Dritter zur Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist DJUMLA berechtigt, die Teilnehmerdaten offenzulegen, wenn dies für die Sicherstellung des Betriebes erforderlich ist. DJUMLA steht dafür ein, dass alle Personen, die von DJUMLA mit der Abwicklung dieses Vertrages vertraut werden, die einschlägigen datenschutzrechtlichen Vorschriften in ihrer jeweils gültigen Fassung kennen und beachten.
- Soweit dies in international anerkannten technischen Normen anerkannt ist und der Auftraggeber nicht widerspricht, werden Informationen über ihn Dritten zugänglich gemacht (Directoryservice).
- DJUMLA weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Auftraggeber weiß, dass DJUMLA auch nach Abschluss des Vertrags das auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen auch weitere abgelegte Daten des Auftraggebers aus technischer Sicht jederzeit einsehen kann.
§12. Gerichtstand und anwendbares Recht
- Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Köln, Deutschland.
- Auf das Rechtsverhältnis zwischen DJUMLA und dem Auftraggeber findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
§13. Schlussbestimmungen
- An die Verpflichtungen aus Verträgen, die auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen geschlossen werden, sind auch die Rechtsnachfolger von DJUMLA gebunden.
- Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.